So gehen wir vor
Eine Falluntersuchung bei unsolicited.services läuft in klar definierten Schritten ab. Bitte lesen Sie diese Seite vollständig durch, bevor Sie eine E-Mail einreichen.
Schritt 1 — Checkliste prüfen
Bevor Sie weitermachen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt. Wir können nur Fälle untersuchen, bei denen:
- die E-Mail an ein Unternehmen gerichtet wurde,
- die empfangene E-Mail Werbung oder ein Angebot enthält,
- keine vorherige Geschäftsbeziehung oder Einwilligungserklärung bestand,
- der Absender ein deutsches oder in Deutschland tätiges Unternehmen ist.
Schritt 2 — Aufklärungsauftrag unterzeichnen
Damit wir in Ihrem Namen recherchieren können, benötigen wir Ihren Aufklärungsauftrag — ein einfaches Dokument, mit dem Sie uns bevollmächtigen, den Sachverhalt zu untersuchen.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Option A — Formular herunterladen
Laden Sie das Blanko-Formular als PDF herunter, drucken und unterschreiben Sie es und senden Sie es uns eingescannt per E-Mail.
Option B — Online anfordern
Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir erstellen dann einen vorausgefüllten Aufklärungsauftrag und senden ihn Ihnen per E-Mail zur Unterschrift zu.
Warum ein Aufklärungsauftrag? Unsere Recherche kann dazu führen, dass wir im Namen des Klienten Anfragen an Unternehmen, Registrare oder Behörden stellen. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Bevollmächtigung.
Schritt 3 — E-Mail als .eml-Datei einreichen
Sobald der Aufklärungsauftrag unterschrieben vorliegt, können Sie die unerwünschte E-Mail einreichen. Wir benötigen die E-Mail als .eml-Datei — also die Originaldatei mit allen technischen Header-Informationen. Ein Screenshot oder eine Weiterleitung reicht nicht aus.
Auf der Checkliste-Seite finden Sie Anleitungen, wie Sie eine .eml-Datei aus den gängigen E-Mail-Programmen exportieren.
Schritt 4 — Opt-in bestätigen
Nach der Einreichung senden wir eine Bestätigungs-E-Mail an die Empfängeradresse, die in der eingereichten E-Mail steht. Erst nach Bestätigung dieses Opt-ins wird der Fall aufgenommen. Dies stellt sicher, dass nur tatsächliche Empfänger der Spam-Mail Fälle einreichen können.
Schritt 5 — Fallprüfung
Wir prüfen, ob wir den Fall annehmen können. Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
- Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen
- Plausibilität des geschilderten Sachverhalts
- Unsere verfügbaren Kapazitäten
Bei Annahme recherchieren wir die Verantwortlichen hinter der E-Mail, prüfen ob eine rechtliche Grundlage für den Versand bestand und legen eine dokumentierte Akte an. Sie erhalten per email Nachricht ob der Fall angenommen oder abgelehnt wird.
Schritt 6 — Untersuchung
Wenn der Fall angenommen wird, recherchieren wir. Falls in der email Telefonnummern angegeben sind nutzen wir diese um festzustellen ob der vorgebliche Uhrheber tatsächlih der Uhrheber ist. Alternativ wird dies per email versucht.
Desweiteren werden alle beteiligten Domains gesichtet. Dies beinhaltet Links in der email,
die Domain von der die email vorgeblich gesendet wurde, die Domain der Reply-To-Adresse,
Domains von trackern und externen Ressourcen, etc.pp.
Von diesen wird jeweils das Impressum und die Datenschutzerklärung gesichtet, Konktaktinformation
in Erfahrung gebracht und aktiv Kontakt gesucht um den Fall aufzuklären.
Ausserdem werden Mechanismen wie DMARC, DKIM, SPF, etc. genutzt um festzustellen, ob die email
tatsächlich von der versendeten Adresse abgeschickt wurde oder ob dies ggf. nicht der Fall ist.
Bei Domains bei denen nicht direkt in Erfahrung gebracht werden kann wem diese zuzuordnen sind wenden wir uns an den entsprechenden Registrar und an die Abuse-Stelle der entsprechenden Top-Level-Domain um den Besitzer in Erfahrung zu bringen und kontaktieren zu können.
Insgesamt nutzen wir alle vorliegenden Möglichkeiten um in Erfahrung zu bringen, wie es zu der
eingereichten email gekommen ist, welche Daten auf Senderseite vorliegen und wann und von wem diese bezogen
worden sind. Dieser Prozess zieht sich manchmal etwas, insbesondere da häufig die ersten Antworten
unvollständig sind. Durch kontinuierliches Erinnern aller Gesprächspartner an ausstehende Antworten und
nachfragen bis die Antworten in der erforderlichen Tiefe vorliegen gelingt es hier aber aufgrund der
bestehenden Auskunfsrechte Betroffener nach und nach den Sachverhalt aufzuklären.
Ein bischen gestaltet es sich wie bei der Krimiserie Columbo, bei der der Inspektor immer Fast den Raum verlässt
und sich dann nocheinmal mit einer Frage umdreht. Immer wieder. Bis der Fall geklärt ist.
Kein Anspruch auf Bearbeitung: Die Entscheidung, einen Fall anzunehmen, liegt allein bei uns. Ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung besteht nicht. Wir arbeiten ehrenamtlich — die Bearbeitungszeit kann variieren.
Schritt 6 — Ergebnis
Sobald unsere Untersuchung abgeschlossen ist, informieren wir Sie per E-Mail über das Ergebnis. Sie erhalten eine Zusammenfassung der recherchierten Sachverhalte. Was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen — wir geben keine Rechtsempfehlungen.